FAQ rund um den Leasingpartner Deutsche Dienstrad

    Was muss ich bei der Bestellung beachten?

    Deutsche Dienstrad Leasing ist nur für Kunden mit deutschem Wohnsitz möglich. Prüfe, ob das von dir gewünschte Zubehör leasingfähig ist. Eine Übersicht zu leasingfähigem Zubehör findest du hier. Bitte fülle außerdem das Formular gewissenhaft aus, damit wir alle Angaben von dir haben, die wir zur Erstellung des Angebots benötigen.

     
     

     

    Wie läuft der Bestellvorgang ab?

    Konfiguriere dir dein Traumbike in unserem Webshop und wähle als Zahlungsmethode Deutsche Dienstrad aus. Nach Bestelleingang wird die Bestellung von unseren Mitarbeitern geprüft, anschließend erstellen wir dir ein Angebot im Deutsche Dienstrad Portal.

     
     

     

    Mein Arbeitgeber gibt ein bestimmtes Budget vor, die Konfiguration meines Bikes übersteigt dieses jedoch. Ist es möglich, einen Teil separat zu bezahlen oder einen Gutschein zu erwerben?

    Nein, das ist leider nicht möglich.

     
     

     

    Wie lange dauert es, bis ich mein Angebot erhalte?

    In der Regel nach 1-2 Werktagen.

     
     

     

    Was passiert, nachdem ich das Angebot im Deutsche Dienstrad Portal erstellt wurde?

    Sobald dein Angebot von deinem Arbeitgeber und von Deutsche Dienstrad bestätigt wurde, erhalten wir von Deutsche Dienstrad die Leasingfreigabe. Wir schicken dir anschließend per E-Mail eine Bestätigung der Leasingfreigabe und teilen dir das voraussichtliche Versanddatum mit.

     
     

     

    Kann ich nach der Bestellung noch Änderungen vornehmen?

    Änderungen sind nur möglich, sofern sie wertneutral sind. Bei Änderungen, die zu einer Veränderung des Kaufpreises führen würden, musst du deine aktuelle Bestellung stornieren und eine neue aufgeben, da wir dann einen neuen Vorgang bei Deutsche Dienstrad starten müssen.

     
     

     

    Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

    Die Laufzeit des Leasingvertrags beträgt generell 36 Monate. Die Überlassungsvereinbarung und damit das Nutzungsrecht erlischt nach Ablauf dieser Zeit automatisch.

     
     

     

    Was ist in Sachen Pflege und Wartung zu beachten?

    Für Pflege und Wartung des Dienstrads ist der jeweilige Mitarbeitende verantwortlich. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Dienstrad einmal jährlich mittels fachmännischer Inspektion oder mittels FullService überprüfen zu lassen.

     
     

     

    Was bedeutet Basis-Service bzw. Inspektion?

    Die Dienstrad-Inspektion ist ein jährlicher Check (insgesamt 3x Mal während der Laufzeit) des Fahrrads bei dem persönlichen Wunschhändler vor Ort.

    Die Inspektion/UVV kann während der Leasinglaufzeit drei Mal durch die Mitarbeitenden, also jeweils einmal zwischen dem 1. und 12. Monat nach der Übernahme, einmal zwischen dem 13. und 24. Monat nach der Übernahme und einmal zwischen dem 25. und 36. Monat nach der Übernahme, in Anspruch genommen werden.

    Die Inspektion umfasst alle Dienstleistungen im Rahmen einer Jahresinspektion und der Leistungen der jährlichen UVV-Prüfung. Die Inspektion / UVV wird nach einer Inspektionsliste durchgeführt, die den Vorgaben des Verbundes Service & Fahrrad (VSF), sowie der BIV und VDZ entspricht. Der Fachhändler als Sachkundiger führt die Prüfung der Verkehrssicherheit durch und stellt eventuellen Reparatur- und Wartungsbedarf fest.

     
     

     

    Was bedeutet Premium-Service bzw. FullService?

    Der FullService ist die Premium-Variante unter den Services.

    Mit diesem Baustein, den der Mitarbeitende individuell zusätzlich beauftragen kann, wird der Baustein Dienstrad-Services Basis um Verschleißreparaturen inkl. Verschleißteile erweitert. Die Anzahl der Servicebesuche beim Fachhändler vor Ort ist nicht beschränkt. Es gibt keine Wartezeit. Das verfügbare Budget kann in der Deutsche Dienstrad Plattform eingesehen werden.

    Zu den Verschleißteilen zählen u.a. Mantel/Reifen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsflüssigkeit, Felgen, Fahrradkette, Zahnriemen, Kassette/Zahnkranz, Ritzel, Kettenblätter, Schalt- und Bremszüge zzgl. Außenhülle, Schaltungsröllchen/Schaltungsrädchen, Pedale, Griffe, Lenkerband, Naben und Freilaufkörper, Tretlager, Federgabel und Dämpfer.

     
     

     

    Was bedeutet die neue 0,25% Regel?

    Grundsätzlich gilt: Wird ein Dienstrad überlassen und in diesem Zusammenhang eine Gehaltsumwandlung vereinbart, muss für die private Nutzung ein geldwerter Vorteil versteuert werden. In der Vergangenheit wurde hierfür pauschal 0,5 % des Bruttolistenpreises, analog zum Dienstwagen, veranschlagt. Seit 14.01.2020 wurde dieser Bemessungswert weiter gesenkt, sodass Sie nur noch 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuern müssen.