Was muss ich bei Bestellung aus einem Nicht-EU-Land beachten und wie bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?

    Für Bestellungen aus einem Nicht-EU-Land gibt es eine Sonderregelung. Wenn du "Versand" auswählst wird dir die Mehrwertsteuer sofort abgezogen und du musst zuerst nur den Nettobetrag bezahlen. Bei der Einfuhr werden dann die jeweiligen Steuern sowie Zoll und alle dazugehörigen Gebühren fällig. Über die Höhe dieser Kosten wirst du von der zuständigen Zollbehörde informiert und an diese musst du dann auch den Betrag vor Zustellung des Bikes entrichten. Für die Information zur Sonderregelung der UK klicke hier.

    Aufgrund personeller Engpässe sind leider keine Abholungen möglich.

    Sobald es wieder möglich ist und du dein Bike bei uns persönlich abholen möchtest, wird der Betrag zuzüglich der deutschen Mehrwertsteuer fällig. Danach kann das Rad mit dem Ausfuhrbeleg ausgeführt werden. Den Ausfuhrbeleg musst du nach der erfolgreichen Einfuhr, im Original, zu uns senden. Wir empfehlen dazu das Einwurf-Einschreiben, damit sichergestellt ist, dass dieses Dokument zugestellt wird.