Wie lange habe ich Gewährleistung bzw. Garantie auf den Rahmen?

    Wir entwickeln unsere Bikes für höchste Qualität, Langlebigkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb erhältst du auf PROPAIN Rahmen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Herstellergarantie.

    Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantie

    Für alle PROPAIN Rahmen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

    Darüber hinaus gewähren wir dem Erstkäufer eine freiwillige Herstellergarantie:

    Rahmenmaterial Gesamte Garantiezeit (inkl. gesetzlicher Gewährleistung)
    Aluminiumrahmen 3 Jahre
    Carbonrahmen 5 Jahre

    Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum und gilt für alle PROPAIN Rahmen ab Modelljahr 2016.

    Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von diesen Garantiebedingungen uneingeschränkt unberührt. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sollten sich Unterschiede zwischen diesen Garantiebedingungen und den AGB ergeben, gelten die Regelungen der AGB.

    Wer kann die Garantie in Anspruch nehmen?

    Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Das Bike bzw. der Rahmen wurde neu bei PROPAIN oder einem autorisierten Vertriebspartner gekauft.

    • Du bist der Erstkäufer des Produkts.

    • Das Bike wurde bestimmungsgemäß verwendet.

    • Der Schaden ist innerhalb der jeweiligen Garantiefrist entstanden.

    • Der Original-Kaufbeleg oder eine Bestellbestätigung kann vorgelegt werden.

    Die freiwillige Herstellergarantie ist nicht übertragbar und erlischt beim Weiterverkauf des Produkts.

    Was ist von der Garantie ausgeschlossen?

    Von der freiwilligen Herstellergarantie ausgeschlossen sind unter anderem:

    • Lackierung, Anodisierung und Dekore

    • Lager und Lagerungen

    • Verschleißteile

    • Schmierstoffe

    • Federbeine und Dämpfer

    • Laufräder

    • Brems- und Schaltungskomponenten

    Darüber hinaus besteht kein Garantieanspruch bei Schäden, die beispielsweise durch Stürze, Unfälle, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder nicht freigegebene Umbauten entstanden sind.

    Wie beantrage ich einen Garantiefall?

    Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich über unseren Customer Success.

    Bitte nutze hierfür unser Kontaktformular und füge folgende Informationen bei:

    • Originalrechnung oder Bestellbestätigung

    • Foto des kompletten Bikes

    • Foto des Schadens

    • Foto der Rahmennummer (meist unter dem Tretlager)

    Bei einem neu gelieferten Bike benötigen wir zusätzlich Fotos des Versandkartons.

    Nach Eingang deiner Unterlagen prüfen unsere Servicemitarbeitenden den Schaden und entscheiden über das weitere Vorgehen.

    Wie erfolgt die Garantieleistung?

    Wird ein Garantiefall anerkannt, entscheiden wir nach eigenem Ermessen, ob der Rahmen:

    • repariert oder

    • durch einen gleichwertigen oder vergleichbaren Rahmen ersetzt wird.

    Ein Austausch oder eine Reparatur verlängert oder erneuert die ursprüngliche Garantiezeit nicht. Maßgeblich bleibt immer das ursprüngliche Rechnungsdatum.

    Ein Anspruch auf ein identisches Modell, eine bestimmte Farbe oder eine identische Ausstattung besteht nicht.

    Bitte beachte: Erfolgt ein Rahmentausch im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, sind die Kosten für Versand sowie den Um- und Einbau des Rahmens vom Kunden zu tragen.

    Verschleißteile

    Normale Abnutzung ist von der Garantie ausgeschlossen.

    Hierzu zählen unter anderem:

    • Bremsbeläge

    • Bremsscheiben

    • Reifen

    • Lenkergriffe

    • Sattel

    • Züge und Hüllen

    • Speichen und Nippel

    Für folgende Bauteile gilt eine Garantie von 6 Monaten:

    • Rahmenlager

    • Lager

    • Freilaufkörper

    • Lackierung und Dekore

    Alle Verschleißteile sollten regelmäßig sowie vor jeder Fahrt auf ihren Zustand und das korrekte Anzugsdrehmoment geprüft werden.

    Einzelrahmen und Custom-Aufbauten

    Werden Rahmen einzeln oder im Rahmen individueller Aufbauten verkauft, müssen sämtliche Komponenten entsprechend den technischen Spezifikationen von PROPAIN montiert werden.

    Abweichungen bei beispielsweise Gabel- oder Dämpfermaßen, Laufrad- oder Reifengrößen, Einbaustandards, Kompatibilitäten oder Montageverfahren können zum Ausschluss der Garantie führen.

    Ersatzteile

    Rahmenspezifische Ersatzteile sind in der Regel bis zu drei Jahre nach Produktionsende verfügbar.

    Eine dauerhafte Verfügbarkeit identischer Farben oder Ausführungen kann jedoch nicht garantiert werden.

    Crash Replacement

    Auch außerhalb der Garantie unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit über unser Crash-Replacement-Programm (CRP).

    Beschädigte Produkte können – sofern verfügbar – zu vergünstigten Konditionen ersetzt werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Kulanzleistung besteht jedoch nicht.

    Weitere Informationen

    Diese FAQ bietet einen Überblick über unsere Garantiebedingungen. Die vollständigen und rechtsverbindlichen Regelungen findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).