Für die Lackierung von Rahmen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen durch mechanische Krafteinwirkungen oder chemische Reinigungsmittel.
Für die Lackierung von Rahmen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen durch mechanische Krafteinwirkungen oder chemische Reinigungsmittel.