Auf die Lackierung gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Unabhängig davon wird die Lackierung in den Garantiebedingungen als Verschleiß- bzw. optisches Teil eingestuft und ist daher nur für 6 Monate von der freiwilligen Garantie abgedeckt.
Konkret bedeutet das:
- Gewährleistung: 2 Jahre (gesetzlich)
- Freiwillige Garantie auf Lackierung/Dekore: 6 Monate
- Ausgeschlossen: normale Abnutzung, Kratzer sowie Lack- oder Dekorschäden